Vorstand

Tradition

Tradition

Der Verein Ramba Zamba e.V. wurde als Elterninitiative 1990 gegründet und ist seit 1996 anerkannte Kindertagesstätte und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Gremien des Vereins sind der Vorstand, der Elternrat, der Rat der Einrichtung und die Mitgliederversammlung.

Vorstand

Vorstand

Als Elterninitiative sind wir ein eingetragener Verein. Die Geschäftsführung obliegt laut Satzung dem Vorstand. Der Vorstand hat damit Trägerfunktion und wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. 

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die gesamte Finanzplanung und -verwaltung der Kita, einschließlich Gehaltsservice, Umsetzung des KiBiz, Platzvorgaben und Personalverwaltung.

Der Vorstand ist zuständig für die Mitgliederversammlung. Er ist bei Einstellungsgesprächen dabei, trägt mit der Leitung zusammen die Verantwortung für die Personalführung, Urlaubsregelungen und Dienstpläne, für die Planung, Weiterentwicklung und Reflektion der pädagogischen Arbeit.

Der Vorstand arbeitet eng mit der Leitung zusammen und ist weisungsbefugt. Die genauen strukturellen Bedingungen vor Ort sind unter dem Begriff „Qualitätssicherung“ aufgeführt.

Es gehört auch zu seinen Aufgaben, sich über Inhalte und Veränderungen im KiBiz zu informieren, für die Wartung und Instandhaltung des Gebäudes und des Mobiliars sowie der Spielgeräte Sorge zu tragen.

Der Vorstand ist Mitglied im Rat der Einrichtung.

Vorstandssitzungen finden einmal im Monat statt.

Mitglieder

Mitglieder

Der Rat der Einrichtung setzt sich zusammen aus 1 bis 2 Mitgliedern des Vorstandes, des Elternrates und des Teams.

Er tagt mindestens zweimal im Jahr und es werden vorwiegend konzeptionelle Themen und die pädagogische Arbeit allgemein besprochen. Er wird einberufen von der Kita-Leitung.

Auch größere Feste und Aktionen, wie das Laternenfest oder das Sommerfest werden hier geplant und diskutiert.

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Vereins zusammen und tagt zweimal im Jahr im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Alle Eltern, der in der Kita betreuten Kinder, müssen Mitglieder im Verein werden. Für die Eltern ergeben sich aus der Vereinsmitgliedschaft sowohl Rechte als auch Pflichten. So wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand und nimmt darüber entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung des Vereins. Darüber hinaus werden wichtige Themen vom Vorstand in die Mitgliederversammlung eingebracht und durch Mehrheitsbeschluss Entscheidungen darüber getroffen.

Die Kita-Leitung nimmt in der Regel an der Mitgliederversammlung teil.

In unserer Satzung sind alle Regelungen noch einmal genau nachzulesen.

Elternrat

Elternrat

Der Elternrat wird von den Mitgliedern auf dem ersten Elternabend im Kita-Jahr gewählt. Dieser Elternabend findet innerhalb der ersten 10 Wochen des Kita-Jahres statt. Der Elternrat setzt sich aus mindestens zwei Eltern aus den jeweiligen Gruppen zusammen.

Zu den Aufgaben des Elternrates gehören:

  • Vermittlung zwischen Team, Eltern und Vorstand 
  • Organisation von Flohmärkten und anderen Aktionen
  • Verwaltung und Koordination der Elternstunden
  • Der Elternrat ist über wichtige personelle Veränderungen vom Vorstand zu informieren.
  • Vom Elternrat werden 1-2 Personen für den Jugendamts-Elternbeirat gewählt.